Strom

Kaltakquise – Gesetzeswidrige Telefonwerbung und Widerrufsrecht von Privatpersonen

15. Mai 2024

Die sogenannte „Kaltakquise“, also die gegen das Gesetz verstoßende telefonische Bewerbung von Privatpersonen, um diese zu einem Wechsel Ihres Versorgers zu bewegen, ohne dass diese zu einem solchen Werbeanruf vorher ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben, nimmt stetig zu. Deutlich wird dies daran, dass die Bundesnetzagentur wegen unlauterer Telefonwerbung allein im Jahr 2022 Bußgelder in Höhe von 1,15 Mio. EUR verhängt hat, im Jahr 2023 sogar in Höhe von 1,435 Mio. EUR.

Sehr häufig werden dabei erhebliche Einsparbeträge für den Fall eines Versorgerwechsels versprochen. In Wahrheit verhält es sich dann aber nicht selten so, dass nach einem Versorgerwechsel ein Kunde – auf das Jahr betrachtet – mehr an seinen neuen Lieferanten zu zahlen hat, als er bei seinem bisherigen Versorger zu zahlen gehabt hätte.

 

Deshalb raten wir im Einklang mit Verbraucherschutzverbänden und der Bundesnetzagentur dazu, bei derartigen Werbeanrufen, also bei denen es um einen Wechsel des Energielieferanten geht, kritisch und vorsichtig zu sein.

Was Sie tun können

 

Es wird empfohlen, sich das Datum, den Namen des anrufenden Unternehmens sowie der anrufenden Person und die Telefonnummer, von der der Anruf erfolgt, zu notieren. Die eigene Zählernummer oder gar die eigene Bankverbindung sollten auf gar keinen Fall der anrufenden Person mitgeteilt werden. Und wichtig zu wissen: Der Gesetzgeber hat mittlerweile geregelt, dass der wirksame Abschluss eines Energieliefervertrages mit einer Privatperson der Textform bedarf.

 

Das bedeutet, dass eine mündliche Zustimmung am Telefon zu einem Lieferantenwechsel nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss mit einem neuen Energieversorger führen kann. Sollte es trotzdem im Anschluss an einen telefonischen Werbeanruf über E-Mail oder SMS zu einem Vertragsschluss gekommen sein, so hat der Verbraucher immer noch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag des Erhalts einer ordnungs-gemäßen Widerrufsbelehrung.

Gut zu wissen: Sehr gerne stehen wir Ihnen, wenn Sie einen solchen verbotenen Werbeanruf erhalten haben, für diesbezügliche Rückfragen zur Verfügung, um gemeinsam zu prüfen, ob das telefonisch gemachte Angebot seriös ist. Hierzu können Sie sich gerne während der üblichen Geschäftszeiten persönlich, telefonisch oder per E-Mail bei uns melden. Mit Klick auf den Button erhalten sie eine Word Datei die von Ihnen ausgefüllt werden kann, das vereinfacht den Prozess für Sie.