Unser Versorgungsgebiet

Unser Versorgungsgebiet erstreckt sich auf das Stadtgebiet Grafing. Wir erreichen über unser Stromnetz mehr als 5.000 Kunden. Unser Netzservice erstellt Hausanschlüsse und wickelt alle für die Netznutzung erforderlichen Dienstleistungen ab. Wir errichten und betreiben Mittel- und Niederspannungsanlagen, Trafostationen sowie die Straßenbeleuchtungsanlagen von Grafing und sorgen mit dem engagierten Einsatz unserer Mitarbeiter für eine störungsfreie Stromversorgung.

Bestimmungen des Grundversorgers gemäß §§ 36,118 Abs. 3 EnWG

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Dies ist bis zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen und der zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Grundversorger ist jeweils das Energievesorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

 

Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben die Rothmoser GmbH & Co. KG der Grundversorger für Strom im Netzgebiet von Grafing ist. (ermittelt zum Stichtag 1.Juli 2021 für die Jahre 2022-2024)

Netzrelevante Daten

Nach § 17 Absatz 2 Strom: Wir sind Verteilnetzbetreiber mit der Netzebene 5 (Mittelspannung 20.000 V), Netzebene 6 (Umspannung von Mittel- in Niederspannung 20.000 V/400 V) und Netzebene 7 (Niederspannung 400 V/230 V). Siehe hierzu auch weitere Informationen unter „Netznutzung“. Wir erfüllen die gesetzlichen Anschlusspflicht und gewähren einen diskriminierungsfreien Netzzugang nach den im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einschließlich zugehörigen Verordnungen festgelegten Regelungen und zu den veröffentlichten Preisen. In unserer Funktion als Netzbetreiber geben wir auf dieser Seite entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Netzdaten, Bestimmungen, Vorschriften und Preise bekannt. Die tägliche Sperrzeit für Direkt- Heizungsanlagen und Wärmepumpenanlagen (bis zu 4-mal am Tag) ist zeitlich variabel, die Freigabezeit zwischen zwei Sperrungen beträgt mindestens eine Stunde.

 

Folgende Schaltzeiten sind derzeit hinterlegt:
08.00–09.00 Uhr, 11.00–12.00 Uhr, 17.00–19.30 Uhr

Lieferantenrahmenvertrag ab 1.04.2018

Gemäß dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 20.12.2017, Az. BK6-17-168 veröffentlichen wir hier den ab 1.04.2018 gültigen Lieferantenrahmenvertrag. Hier die korrigierte Fassung vom 26.02.2018.

Einhaltung des Mess- und Eichgesetzes

Das novellierte und zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz sieht neue Pflichten vor, die die Verwendung von Messwerten betreffen. Messwerteverwender haben sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Rothmoser GmbH & Co. KG ist in ihrem Netz der grundzuständige Messstellenbetreiber. Im Rahmen unserer vertraglichen Beziehung übermitteln wir Ihnen Messwerte. Als Messgeräteverwender bestätigen wir Ihnen die Einhaltung der sich aus dem Eichgesetz ergebenden Anforderungen.

Grund­ver­sorgungs­­tarif

Allgemeine Preise für die Grundversorgung von Haushaltskunden im Netzgebiet Grafing gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes.