Strom
Unlautere Haustürwerbung und Ihre Rechte als Verbraucher
29. Oktober 2024
Leider berichten unsere Kunden vermehrt, dass Vertreter anderer Energieunternehmen – insbesondere EON – unangekündigt an der Haustüre klingeln und dabei angeblich „Einsparpotenziale“ aufzeigen möchten. Ziel dieser Haustürbesuche ist es, Kundinnen und Kunden zu einem Anbieterwechsel zu bewegen, indem Einsicht in Rechnungen und persönliche Vertragsdetails gefordert wird. Dies geschieht meist unter Druck und kann verunsichern.
Was ist an diesen Praktiken problematisch?
Diese Form der Haustürwerbung überschreitet oft gesetzliche Grenzen. Da unerwartete Haustürbesuche die Verbraucher überrumpeln, steht oft weniger die Information als das schnelle Erlangen einer Unterschrift im Vordergrund. Verbraucherschutz wird dabei wenig beachtet, denn rechtlich gesehen ist es unzulässig, Ihnen Druck oder irreführende Versprechungen zu machen.
Ihre Rechte bei Haustürgeschäften
Als Verbraucher haben Sie bei Haustürgeschäften ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zeigen Sie gegenüber unbekannten Vertretern keine Vertragsunterlagen oder Abrechnungen. Melden Sie unangemeldete oder aufdringliche Vertreter bei Ihrem Energieversorger, denn wir möchten, dass Sie gut und sicher informiert bleiben.
Das bedeutet, dass eine mündliche Zustimmung am Telefon zu einem Lieferantenwechsel nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss mit einem neuen Energieversorger führen kann. Sollte es trotzdem im Anschluss an einen telefonischen Werbeanruf über E-Mail oder SMS zu einem Vertragsschluss gekommen sein, so hat der Verbraucher immer noch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag des Erhalts einer ordnungs-gemäßen Widerrufsbelehrung.
Was Sie tun können
Diese Form der Haustürwerbung überschreitet oft gesetzliche Grenzen. Da unerwartete Haustürbesuche die Verbraucher überrumpeln, steht oft weniger die Information als das schnelle Erlangen einer Unterschrift im Vordergrund. Verbraucherschutz wird dabei wenig beachtet, denn rechtlich gesehen ist es unzulässig, Ihnen Druck oder irreführende Versprechungen zu machen. Es wird empfohlen, sich das Datum, den Namen des anrufenden Unternehmens sowie der Person, zu notieren. Die eigene Zählernummer oder gar die eigene Bankverbindung sollten auf gar keinen Fall mitgeteilt werden.
Gut zu wissen: Sehr gerne stehen wir Ihnen, für Rückfragen zur Verfügung, um gemeinsam zu prüfen, ob das gemachte Angebot seriös ist. Hierzu können Sie sich gerne während der üblichen Geschäftszeiten persönlich, telefonisch oder per E-Mail bei uns melden. Ihre Sicherheit und Zufriedenheit als Kundin oder Kunde liegen uns sehr am Herzen. Wir bei Rothmoser glauben an eine transparente und faire Kommunikation, die auf gegenseitigem Vertrauen basiert. Daher distanzieren wir uns ausdrücklich von aufdringlichen Haustürgeschäften und drängenden Verkaufspraktiken, die Ihr Vertrauen missbrauchen könnten. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Vertrag, Einsparungsmöglichkeiten oder aktuellen Energieangeboten haben, wenden Sie sich jederzeit direkt an uns. Wir beraten Sie gerne persönlich und umfassend – ohne Druck, ohne Tricks und immer mit Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse.