Wärme

Fragen & Antworten zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

25. Februar 2024

Die in 2023 beschlossenen Änderungen im Gebäudeenergiegesetzt (GEG) sind mit dem 01. Januar 2024 in Kraft getreten und haben in der Bevölkerung für große Verunsicherung gesorgt. Wir wollen einen ersten Überblick geben und eine Entscheidungshilfe bieten.

Darum geht es:

  • Kurz & Knapp – das GEG im Kern
  • Entschidungsbaum für Gebäudeeigentümer
  • FAQ Gebäudenergiegesetz

Was ändert sich durch das neue GEG 2023?

Mit ungefähr 59% ist der Wärmemarkt der größte Endenergieverbrauchssektor in Deutschland. Davon entfallen 46% auf die Warmwasserversorgung und Hezung von Privathaushalten. Um die Klimaziele zu erriechen und im Jahr 2025 einen klimaneutralen Gebäudebestand in ganz Deutschland zu haben muss der erneuerbare Anteil in der Wärmeversorgung erhöht werden. Hier tritt das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) in Kraft. Das GEG schreibt vor, dass ab dem 01. Januar 2024 mindestens 65% für die mit einer neuen Heizungsanlage bereitgestellten Wärme, aus Erneuerbarer Energie erzeugt werden muss. Das betrifft fast alle in Baubauten eingebauten Heizung und mit einigen Außnahmen auch im Altbau.

Der Entscheidungsbaum des bdew soll Gebäudeeigentümern dabei behilflich sein, sich mit den Regelungen des GEG zurecht zu finden.
Quelle & großes Bild: bdew

Gut zu wissen: Der Bundevervand der Energie- und Wasserwirtschaft hat ein umfängliches FAQ zum Gebäudeenergiegesetz veröffnetlicht, das noch einmal einen tieferen Einblick in die Thematik ermöglicht und etwaige noch offenen Fragen beantwortet.