E-Mobilität

Staatliche Förderung von privaten Ladestationen

24. November 2020

Seit 24. November gibt es eine staatliche Förderung von privaten Ladestationen, sogenannten „Wallboxen“ für Elektrofahrzeuge. Diese ist Teil des vom Bundeskabinett beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur“ vom November 2019.

Grund für die Förderung ist die schleppende Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland. Verantwortlich dafür sind neben den langen Ladezeiten und hohen Anschaffungskosten, eben auch die fehlenden Ladepunkte. Das gilt sowohl im öffentlichen als auch privaten Raum. Für das Erreichen der deutschen Klimaziele im Verkehr bis 2030 ist der Anstieg von E-Autos im deutschen Straßenbild jedoch dringend notwendig.

Um einen kostendeckenden Zuschuss zum Erwerb und der Einrichtungen einer fabrikneuen und nicht öffentlichen Lademöglichkeit im Wert von 900 Euro zu erhalten, gilt die Voraussetzung, dass der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen muss.

Gerne stellen wir Ihnen als Rothmoser Naturstrom Kunde eine Bestätigung über den Bezug von Grünstrom aus. Diesen können Sie dann mit ihrem Antrag bei der KfW einreichen können. Melden Sie sich gerne unter strom@rothmoser.de oder 08092/70040. Sie sind noch kein Naturstrom Kunde? Dann jetzt schnell online wechseln und neben der staatlichen Förderung auch noch mit jeder Kilowattstunde etwas Gutes für den Landkreis Ebersberg tun!