Achtung: Betrügerische Haustürgeschäfte durch EON – Zeigen Sie Unbekannten keine Unterlagen wie Rechnungen! Mehr dazu in unserem Magazin.

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Kontakt

ROTHMOSER GMBH & CO. KG
Am Urtelbach 4, 85567 Grafing
T: 08092 7004-0
strom@rothmoser.de

Öffnungszeiten

MO – DO 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
FR 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
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Anmeldung der Vermarktung THG-Quote

    Für die Registrierung ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für jedes anzumeldende Elektro-Auto erforderlich. Achten Sie bitte darauf, dass bei dem Foto bzw. Scan alles gut lesbar und die Vorderseite hochgeladen werden. Ein batterieelektrisches Auto ist erkennbar durch die Angabe "Elektro" an der Stelle P.3 im Fahrzeugschein. Wichtig: Es muss diejenige Person angemeldet werden, die auch im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen ist. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Elektrofahrzeug mindestens einen Tag im jeweiligen Kalenderjahr zugelassen ist. Zudem dürfen Sie Ihr E-Fahrzeug nur für unseren E-Bonus anmelden, wenn der Vorbesitzer Ihres Fahrzeugs im entsprechenden Kalenderjahr seine THQ-Quote noch nicht an Dritte vermarktet hat.

    Maximale Dateigröße ist 12 MB. Zulässige Dateiformate sind .jpg und .pdf. Laden Sie die Vorder- und Rückseite als separate Dateien hoch. Dies können Sie für alle Fahrzeuge einzeln oder gebündelt machen (d.h. z.B. alle Vorderseiten als ein PDF).