Unser Kundenbüro bleibt am Freitag den 04.10.24 geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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Mit der Übermittlung der aktuell gültigen Zulassungsbescheinigung Teil I (siehe Anlage), bestätige ich, dass Rothmoser im Verpflichtungsjahr 2022 die THG-Quoten (38. BImSchV) meines rein elektrischen Fahrzeugs exklusiv vermarkten darf. Die hierzu erforderlichen Daten können zu diesem Zweck beim Umweltbundesamt vorgelegt werden.
Ich möchte mir den Bonus für folgende Jahre sichern: 2022 (250€)
Für die Registrierung ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für jedes anzumeldende Elektro-Auto erforderlich. Achten Sie bitte darauf, dass bei dem Foto bzw. Scan alles gut lesbar und die Vorderseite hochgeladen werden. Ein batterieelektrisches Auto ist erkennbar durch die Angabe "Elektro" an der Stelle P.3 im Fahrzeugschein. Wichtig: Es muss diejenige Person angemeldet werden, die auch im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen ist. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Elektrofahrzeug mindestens einen Tag im jeweiligen Kalenderjahr zugelassen ist. Zudem dürfen Sie Ihr E-Fahrzeug nur für unseren E-Bonus anmelden, wenn der Vorbesitzer Ihres Fahrzeugs im entsprechenden Kalenderjahr seine THQ-Quote noch nicht an Dritte vermarktet hat.
Maximale Dateigröße ist 12 MB. Zulässige Dateiformate sind .jpg und .pdf. Laden Sie die Vorder- und Rückseite als separate Dateien hoch. Dies können Sie für alle Fahrzeuge einzeln oder gebündelt machen (d.h. z.B. alle Vorderseiten als ein PDF).
Ich habe die Datenschutzhinweise und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen. *
Vorderseite Fahrzeugschein* (PDF, neutraler Hintergrund, max. 350 KB)