Strom

24-Stunden-Lieferantenwechsel seit Juni 2025 – Das ändert sich für Stromkundinnen und -kunden

14. Januar 2026

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel Strom bringt seit Juni 2025 wichtige Änderungen für Stromkundinnen und -kunden mit sich – insbesondere beim Anbieterwechsel sowie bei An- und Abmeldungen. Die Bundesnetzagentur hat neue verbindliche Vorgaben für Energieversorger beschlossen. Kernstück der Reform ist der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel, ergänzt durch neue Regeln für An- und Abmeldungen von Stromverträgen.

Die Änderungen gelten bundesweit für alle Stromanbieter – also auch für Rothmoser Energie – und betreffen insbesondere Kundinnen und Kunden bei einem Anbieterwechsel oder Umzug.

In diesem Beitrag erklären wir, was sich konkret ändert und worauf Sie künftig achten sollten.

Darum geht es:

    • Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
    • Neue Regeln für An- und Abmeldungen bei Umzügen
    • Warum wurden diese Änderungen eingeführt?
    • Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Mit dem neuen Verfahren wird der technische Anbieterwechsel deutlich beschleunigt. Künftig müssen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Stromlieferanten werktags sicherstellen, dass ein Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden vollständig abgewickelt werden kann.

 

Wichtig dabei:

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel betrifft ausschließlich die technischen Prozesse im Hintergrund. Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen oder Preisgarantien bleiben unverändert bestehen.

 

Das bedeutet für Sie:

  • Sobald ein Stromvertrag wirksam gekündigt ist und alle notwendigen Daten vorliegen, kann der Wechsel technisch innerhalb eines Werktags erfolgen.
  • Voraussetzung ist unter anderem die korrekte Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID).

 

Ein Wechsel „von heute auf morgen“ ist nur möglich, wenn keine vertraglichen Bindungen mehr bestehen

Neue Regeln seit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel Strom für An- und Abmeldungen bei Umzügen

Parallel zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel hat die Bundesnetzagentur die Fristen für An- und Abmeldungen von Stromverträgen neu geregelt.

 

Keine rückwirkenden Meldungen mehr

 

Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr zulässig. Das betrifft insbesondere Ein- und Auszüge.

 

Das heißt konkret:

  • Ein Auszug muss vor dem tatsächlichen Auszugsdatum gemeldet werden.
  • Ein Einzug muss ebenfalls im Voraus angemeldet werden.
  • Nachträgliche Korrekturen sind nicht mehr möglich.

 

Empfehlung für Kundinnen und Kunden

 

Um unnötige Kosten oder automatische Zuordnungen zur Grundversorgung zu vermeiden, empfehlen wir:

Die Meldung eines Umzugs mindestens 14 Tage im Voraus. Bei einem bevorstehenden Umzug empfehlen wir unseren Umzugsservice für Stromkunden.

 

Die Bereithaltung aller relevanten Daten (Zählernummer, MaLo-ID, Ein- oder Auszugsdatum)

Warum wurden diese Änderungen eingeführt?

Die neuen Regelungen verfolgen mehrere Ziele:

  • Beschleunigung und Digitalisierung der Marktprozesse
  • Mehr Transparenz und Wettbewerb im Strommarkt
  • Umsetzung europäischer Vorgaben, die einen schnellen Anbieterwechsel für Verbraucherinnen und Verbraucher vorsehen

 

Durch standardisierte und automatisierte Abläufe soll der Wechsel des Stromanbieters einfacher und effizienter werden – sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für Energieversorger

Gut zu wissen:

 

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Die neuen Vorgaben beim 24-Stunden-Lieferantenwechsel Strom gelten verbindlich seit dem 6. Juni 2025.

 

Kann ich meinen Stromanbieter jetzt jederzeit innerhalb von 24 Stunden wechseln?

Der technische Wechsel kann innerhalb von 24 Stunden erfolgen, sofern Ihr bestehender Vertrag bereits beendet ist und alle notwendigen Daten vollständig vorliegen. Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben weiterhin maßgeblich.

 

Was ist die Marktlokations-ID (MaLo-ID)?

Die MaLo-ID ist eine eindeutige elfstellige Nummer, die Ihren Stromanschluss identifiziert. Sie ist für den Lieferantenwechsel zwingend erforderlich und findet sich in der Regel auf Ihrer Stromrechnung.

 

Was passiert, wenn ich meinen Umzug zu spät melde?

Wenn ein Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann es sein, dass Ihnen weiterhin Stromkosten in Rechnung gestellt werden. Eine rückwirkende Korrektur ist künftig nicht mehr möglich.

 

Betrifft der 24-Stunden-Lieferantenwechsel auch Gasverträge?

Nein. Die neue Regelung gilt aktuell ausschließlich für Stromverträge. Für Gas sind derzeit keine vergleichbaren Fristen vorgesehen.

Fazit: Frühzeitige Planung wird wichtiger

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bringt mehr Geschwindigkeit und Effizienz in den Strommarkt. Gleichzeitig steigt die Verantwortung der Kundinnen und Kunden, An- und Abmeldungen rechtzeitig vorzunehmen.

 

Unser Tipp:
Sobald ein Umzug, ein Anbieterwechsel oder eine Vertragsänderung absehbar ist, lohnt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme. So lassen sich Verzögerungen und unnötige Kosten vermeiden.

 

Bei Fragen rund um Ihren Stromvertrag, einen Wechsel oder Ihren Umzug steht Ihnen das Team von Rothmoser Energie jederzeit gerne zur Verfügung.